Wahlunterricht (WU) an der Diltheyschule

Wahlunterricht ist verpflichtend für alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 9 und 10. Die Wahl gilt für zwei Jahre und soll eine inhaltliche Schwerpunktbildung mit Blick auf individuelle Neigungen und die künftige Arbeit in der Oberstufe ermöglichen.

Das Angebot umfasst die 3. Fremdsprachen Griechisch (vierstündig) und Französisch (dreistündig) sowie Naturwissenschaften, Informatik, Kunst, Darstellendes Spiel und Musik in unterschiedlichen Ensembles (zweistündige Kurse.)

  • Jeder Schüler muss sich für ein Angebot entscheiden. Die Abgabe eines Zweitwunsches ist unbedingt erforderlich, da kein rechtlicher Anspruch auf ein bestimmtes Fach geltend gemacht werden kann.
  • Der Unterricht wird klassenübergreifend – als Kurs – organisiert. Eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schüler ist für das Zustandekommen eines Angebotes erforderlich.
  • Die Informationsveranstaltung findet in der Regel Anfang März für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen statt.

Die Angebote für den Wahlunterricht:

  • Das Angebot der 3. Fremdsprachen umfasst Griechisch (4 Stunden als Hauptfach) und Französisch (3 Stunden). Die Stunden liegen innerhalb des Stundenrasters unserer Schule.
  • Im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich werden Naturwissenschaften (Nawi, 2 Stunden) und Informatik (2 Stunden) angeboten.
  • Das Angebot aus dem musisch-künstlerischen Bereich (jeweils 2-stündig) umfasst Kunst als Schwerpunktprojekt, Darstellendes Spiel und für Musik alle Ensembles, die für die Jahrgänge 9 und 10 wählbar sind (Musical, Orchester, Symphonic Band).

Im Einzelnen gilt:

Bei der Wahl von Griechisch als 3. Fremdsprache wird gemäß Verordnung Griechisch automatisch zur 2. Fremdsprache, wenn Latein die 1. Fremdsprache ist. Englisch wird zur 3. Fremdsprache und damit zum Nebenfach.

Die Fremdsprachen im Wahlunterricht werden im Zeugnis auf der Notenskala von Note 1 bis Note 6 bewertet, versetzungsrelevant im positiven Sinne werden nur die Noten von 1 bis 3 als möglicher Ausgleich für ein Nebenfach. Schlechtere Noten als 3 haben keinen Einfluss mehr auf die Versetzung (Ausnahme: Griechisch als Hauptfach bei Latein als 1. Fremdsprache).

Die anderen Wahlfächer werden mit den Noten 1 bis 3 bewertet. Ist die Bewertung schlechter als die Note 3, so erscheint auf dem Zeugnis der Vermerk „teilgenommen.“ Die Noten von 1 bis 3 können als Ausgleichsnoten im Range eines Nebenfaches bei der Versetzung wirksam werden.

Die Angebote des Wahlunterrichts können in der E-Phase als wählbarer Pflichtunterricht (Wahlunterricht in der E-Phase) fortgeführt werden. Zudem ist die Wahl von Spanisch als neu beginnende Fremdsprache in der E-Phase möglich.